Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

LIWABU Kinderbetreuung KG

Pambergergasse 13, 8041 Graz, Österreich

1. Vertragsinhalt & Vertragsabschluss

Der Vertrag über die Erbringung der im Angebot aufgeführten Leistungen („Veranstaltung“) kommt mit Annahme des durch LIWABU Kinderbetreuung KG („Veranstalter“) gelegten Angebots durch den Kunden zu den darin angeführten Bedingungen zustande.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil jedes Vertrages. Nebenabsprachen oder Änderungen, die den Leistungsumfang oder das Entgelt verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung beider Parteien.

Programmvorschläge, Angebote, Konzepte, Bilder, Skizzen, Fotos, Flyer und sonstige Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von LIWABU Kinderbetreuung KG. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch weitergegeben oder zu Wettbewerbszwecken verwendet werden.

Im Zuge einer Anfrage erhält der Kunde ein unverbindliches, individuelles Angebot inkl. einer Anpassungsrunde. Ab einer zweiten Überarbeitung oder bei einer neuen Angebotserstellung (z. B. aufgrund neuer Anforderungen, Datenänderungen oder Themenwechsel) wird bei Nichtbuchung eine Bearbeitungsgebühr von EUR 100,- verrechnet.

Veranstaltungsreservierungen kommen ausschließlich durch eine schriftliche Bestätigung des Buchungsformulars per E-Mail zustande.

2. Preise & Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise in Euro, aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG ohne Ausweis von Umsatzsteuer. Es werden keine Umsatzsteuerbeträge ausgewiesen oder verrechnet.

Eventuelle weitere Gebühren oder Abgaben (z. B. behördliche Genehmigungen) sind vom Kunden zu tragen.

Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 20 % des vereinbarten Gesamtpreises zu leisten. Der Restbetrag ist nach Erhalt der Rechnung bis zum angeführten Zahlungsziel zu überweisen.

Bei Großveranstaltungen kann LIWABU eine Teilrechnung über 50 % der Auftragssumme vor der Veranstaltung stellen; der Restbetrag sowie etwaige Zusatzkosten (z. B. durch Verlängerung der Betreuung) sind nach Veranstaltungsende innerhalb von 10 Tagen zu begleichen.

Im Falle des Zahlungsverzugs werden Mahnspesen von EUR 15,- pro Mahnung sowie gesetzliche Verzugszinsen verrechnet.

3. Durchführung der Leistungen

Der Kunde verpflichtet sich, die Teilnehmerzahl bis 10 Werktage vor der Veranstaltung mitzuteilen. Erhöht sich die Teilnehmerzahl danach, wird LIWABU zusätzliche Dienstleistungen (z. B. weiteres Personal oder zusätzliches Material) gemäß des vereinbarten Angebots separat abrechnen.

LIWABU behält sich aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Kinder vor, geringfügige Änderungen im Leistungsablauf vor Ort vorzunehmen.

Alle Mitarbeiter*innen von LIWABU werden sorgfältig ausgewählt und überprüft, um eine qualitativ hochwertige Durchführung der vereinbarten Leistungen sicherzustellen.

Der Kunde verpflichtet sich, LIWABU rechtzeitig über Allergien, gesundheitliche Besonderheiten oder andere relevante Informationen der teilnehmenden Kinder zu informieren. Er erklärt sich einverstanden, dass LIWABU grundlegende Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen darf (z. B. Pflaster aufkleben, Wunden desinfizieren).

Wenn die Veranstaltung in Räumlichkeiten des Kunden stattfindet, ist dieser verpflichtet, den Zugang für Vorbereitung und Durchführung zu ermöglichen und geeignete Räumlichkeiten, Strom- und Wasseranschlüsse sowie sichere Rahmenbedingungen bereitzustellen.

Wird die Betreuungszeit kurzfristig (ab 14 Tage vor Veranstaltung) oder vor Ort spontan verkürzt (z. B. durch frühzeitiges Veranstaltungsende), wird dennoch der im Angebot vereinbarte Betrag in voller Höhe verrechnet.

4. Haftung & Aufsichtspflicht

LIWABU Kinderbetreuung KG bietet – sofern im Angebot nicht ausdrücklich anderes vereinbart – ein Unterhaltungs- und Betreuungsangebot für Kinder, übernimmt jedoch keine gesetzliche Aufsichtspflicht, sofern dies nicht schriftlich vereinbart wurde.

Pop-Up-Kinderbetreuung / mobile Kinderbetreuung mit Aufsichtspflicht

Im Rahmen von gebuchten Pop-Up-Kinderbetreuungen, bei denen die Aufsichtspflicht ausdrücklich von LIWABU übernommen wird, geht diese für die Dauer der Betreuung auf LIWABU über.

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass:

  • ein geschlossener, sicherer und geeigneter Raum bzw. abgegrenzter Betreuungsbereich vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird
  • die räumlichen Gegebenheiten (z. B. Fluchtwege, Sicherheit, altersgerechte Umgebung) den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und eine sichere Betreuung gewährleisten.

LIWABU übernimmt keine Haftung für allergische Reaktionen auf Materialien, Farben, Lebensmittel oder Getränke, sofern keine entsprechenden Informationen vorab bereitgestellt wurden.

Sicherheit am Leistungsort:

Der Auftraggeber ist verpflichtet, am Leistungsort für die Sicherheit der Auftragnehmerin (LIWABU Kinderbetreuung KG) sowie deren Mitarbeiterinnen und Erfüllungsgehilfen zu sorgen. Dies umfasst insbesondere den Schutz vor Gefahrenquellen, den sicheren Zugang zur Veranstaltungsfläche sowie die Bereitstellung einer geeigneten, kindersicheren Umgebung. Der Auftraggeber haftet für Schäden, die der Auftragnehmerin oder deren Erfüllungsgehilfen durch mangelnde Sicherungsmaßnahmen, unsachgemäßen Umgang oder das Verhalten von Veranstaltungsteilnehmerinnen entstehen.

LIWABU Kinderbetreuung KG haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden. Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Bei Beschädigung von Eigentum der Auftragnehmerin oder deren Erfüllungsgehilfen ist der Auftraggeber verpflichtet, den Neuwert zu ersetzen.

Fremdleistungen & Drittanbieter:

LIWABU Kinderbetreuung KG haftet nicht für Leistungen, Materialien oder Gegenstände, die von Dritten bereitgestellt oder beauftragt wurden (z. B. Hüpfburgen, technisches Equipment, Catering, Künstler*innen etc.). Für solche Leistungen gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen und Haftungsregelungen der jeweiligen Drittanbieter.

5. Verlust oder Beschädigung von Gegenständen

Für vermietete oder überlassene Materialien und Geräte ist der Kunde ab Übernahme bis zur Rückgabe verantwortlich. Schäden oder Verluste werden zum Wiederbeschaffungs- oder Reparaturwert in Rechnung gestellt.

Für von Gästen mitgebrachtes Spielzeug oder persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

6. Stornierung bei Kinderbetreuung, Kinderprogrammen & Eventbuchungen

Nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung durch LIWABU Kinderbetreuung KG hat der Auftraggeber eine Rücktrittsfrist von 12 Stunden. Innerhalb dieses Zeitraums kann die Buchung kostenfrei und ohne Angabe von Gründen storniert werden.

Nach Ablauf dieser Frist gilt die Buchung als verbindlich und rechtswirksam.

Im Falle einer Erkrankung des gebuchten Betreuungsteams oder einer sonstigen Verhinderung von LIWABU Kinderbetreuung KG, die eine Durchführung der Veranstaltung unmöglich macht , kümmern wir uns um ein Supunternehmen und Ersatz unserer Leistungen.

Für eine Stornierung aus Gründen, die LIWABU Kinderbetreuung KG nicht zu vertreten hat, gelten folgende Stornobedingungen:

  • ab Zustandekommen des Vertrages (schriftliche Buchungsbestätigung): Stornopauschale in Höhe von EUR 200,–
  • ab 90 Tage vor der Veranstaltung: 50 % des vereinbarten Gesamtbetrages
  • ab 30 Tage vor der Veranstaltung: 80 % des vereinbarten Gesamtbetrages
  • ab 14 Tage vor der Veranstaltung: 100 % des vereinbarten Gesamtbetrages

Bereits angefallene Kosten (z. B. Vorbereitung, Material, Fremdleistungen oder gebuchte Zusatzleistungen) sind auch im Stornofall vollständig zu begleichen.

Absagen aufgrund von Schlechtwetter (Regen, Kälte, Wind etc.):

Sollte die Veranstaltung aufgrund von Regen oder ungünstigen Witterungsbedingungen abgesagt werden, kommen die oben genannten Stornobedingungen in voller Höhe zur Anwendung.

Eine kostenfreie Stornierung wegen Schlechtwetter ist ausgeschlossen, sofern LIWABU Kinderbetreuung KG bereit und in der Lage ist, die vereinbarten Leistungen zu erbringen oder eine wetterunabhängige Alternative (z. B. Indoor-Betreuung, passendes Zelt) anzubieten.

Beziehung von Subunternehmern

LIWABU Kinderbetreuung KG kann sich für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach Vertrag Subunternehmer bedienen.

Eine Reduktion der Stornokosten liegt jedenfalls im Ermessen von LIWABU Kinderbetreuung KG.

7. Referenzen & Bildmaterial

Sofern nicht anders vereinbart, ist LIWABU berechtigt, den Namen des Kunden sowie im Rahmen der Veranstaltung entstandenes Foto- und Videomaterial zu Referenzzwecken zu nutzen. Fotos oder Videos, die im Rahmen einer Veranstaltung aufgenommen werden, dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten oder des Auftraggebers veröffentlicht oder zu Werbezwecken verwendet werden. Kinder werden ausschließlich anonymisiert oder verdeckt (z. B. von hinten) gezeigt.

8.Datenschutz und Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

Datenverarbeitung:

LIWABU Kinderbetreuung KG verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG).

Die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist (z. B. an Mitarbeiter*innen, Kooperationspartner oder Dienstleister).

Vertraulichkeit:

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, über sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen geschäftlichen, betrieblichen und personenbezogenen Informationen Stillschweigen zu bewahren.

Diese Verpflichtung zur Wahrung von Daten-, Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

Verpflichtung von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen:

LIWABU Kinderbetreuung KG sowie der Auftraggeber verpflichten sich, ihre jeweiligen Mitarbeiter*innen und Erfüllungsgehilfen auf die Einhaltung dieser Verschwiegenheits- und Datenschutzpflichten hinzuweisen und entsprechend zu verpflichten.

9.Rechtswahl, Gerichtsstand und Vertragssprache

Anwendbares Recht:

Für alle Verträge zwischen dem Auftraggeber und LIWABU Kinderbetreuung KG gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand: Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die Zuständigkeit österreichischer Gerichte vereinbart.

Vertragssprache: Deutsch

Schlussbestimmungen

Schriftform: Abweichungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesen AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart und von LIWABU Kinderbetreuung KG bestätigt wurden.

Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis selbst.

Abweichende AGB:

Abweichende oder widersprechende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, LIWABU Kinderbetreuung KG hat ihrer Geltung im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Eines gesonderten Widerspruchs gegen übermittelte AGB des Auftraggebers bedarf es nicht.

Stand: 7.11 2025

LIWABU Kinderbetreuung KG behält sich Änderungen und Anpassungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit vor.

Etwaige Aktualisierungen werden auf geeignete Weise bekannt gegeben und gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung.